Heimtierfutterherstellung
Während früher der Markt für Heimtierfutter recht überschaubar war, ist heute eine wesentlich breitere Produktpalette gefragt. Dies hängt vor allem mit der veränderten Stellung von Heimtieren in der Gesellschaft und dem gesteigerten Bewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter für die Ernährung ihrer Tiere zusammen.
Wenn man ein Heimtierfuttermittel herstellen und vermarkten möchte, sieht man sich zunächst einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben gegenübergestellt und oft ist es schwierig zu erkennen, wie sich die ersten Schritte gestalten.
Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir ein Informationsblatt mit Erklärungen, den wichtigsten Verordnungen und einer Checkliste für Sie zusammengestellt. Dieses finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.
Futtermittelrechtliche Vorgaben
Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Heimtierfutter gibt es aus futtermittelrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Vor Produktionsbeginn der Heimtierfutterherstellung
Um ein Futtermittel für Heimtiere vertreiben (in Verkehr bringen) zu können, bedarf es im ersten Schritt einer Meldung Ihrer Tätigkeit beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Futtermittelrechtlich handelt es sich dabei um eine Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung. Wenn Sie in Ihren Produkten Fleisch oder tierische Nebenprodukte verwenden, so müssen Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierärztin/ Amtstierarzt) melden.
Während die Meldung beim BAES ein formaler Akt ist (Beschreibung Ihrer Tätigkeit in einem vorgefertigten Formular; danach erhalten Sie auf Grundlage Ihrer Angaben eine Gebührenvorschreibung und unterliegen der Kontrolle des BAES), inspiziert der Amtstierarzt vor Ort Ihre Betriebsstätte und erteilt bei Erfüllung der Anforderungen für tierische Nebenprodukte eine Betriebszulassung. Nach diesen formalrechtlichen Punkten steht der eigentlichen Produktion nichts mehr im Wege.
Als Futtermittelherstellerin oder Futtermittelhersteller sind Sie allerdings dazu angehalten, sich bei der Produktion an den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points) zu orientieren. Dies erfordert, dass Sie sich im Vorfeld die einzelnen Produktionsschritte, die Ihr Produkt durchläuft, ansehen und überlegen, wo es zu möglichen Risiken für eine Kontamination (z.B. mit Salmonellen oder Chemikalien) kommen kann, wie Sie diese erkennen können und welche Maßnahmen Sie im Fall des Falles einleiten.
Laufende Kontrollen der Heimtierfutterherstellung
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Eigenkontrollen der Produkte und Rohstoffe (Analysen auf unerwünschte Stoffe, wie z.B. Schwermetalle), zu deren regelmäßiger Durchführung Sie gesetzlich verpflichtet sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Analysenparameter stark von der jeweiligen Matrix abhängen. Es ist bekannt, dass gerade im Bereich der Kauartikel (z.B. Schweineohren, getrocknete Fleischstücke etc.) Kontaminationen mit Salmonellen und Enterobakteriaceae vermehrt auftreten und hier mikrobiologische Untersuchungen wichtig sind. Die Untersuchung zumindest dieser beiden Keimgruppen ist bei der Produktion von Produkten aus oder mit tierischen Nebenprodukten zwingend vorgeschrieben. Bei pflanzlichen Komponenten hingegen sind häufig Analysen auf Pestizide, Mykotoxine, Schwermetalle oder botanische Verunreinigungen relevant.
Beim fertigen Produkt ist auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten, denn auch hierfür gibt es klare Rechtsvorschriften und Kriterien, die erfüllt werden müssen.
Als Futtermittelherstellerin oder Futtermittelhersteller unterliegen Sie regelmäßigen Kontrollen durch das Bundesamt und – sofern Fleisch und tierische Nebenprodukte verarbeitet werden – durch den Amtstierarzt. Daher sollten Sie im Kontrollfall die oben genannten Eigenkontrollen und eine korrekte Etikettierung vorweisen können, um Beanstandungen zu vermeiden.
Wichtige Rechtstexte (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
EU weit gültige Rechtstexte:
- VO(EG) 178/2002 (Allgemeine Grundätze/Anforderungen für Lebensmittel-inkl. Futtermittel)
- VO(EG) 1069/2009 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
- VO(EU) 749/2011 (Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte)
- VO(EU) 68/2013 (Katalog der Einzelfuttermittel)
- RL 2002/32/EG (Unerwünschte Stoffe)
- VO(EG) 767/2009 (Kennzeichnung von Futtermitteln)
- VO (EU) 2020/354 (Diätfuttermittel)
- RL 82/475/EWG (Kategorie-Kennzeichnung für Heimtierfutter)
- VO(EG) 999/2001(BSE/TSE)
- VO(EG) 396/2005 (Pestizide)
- VO(EG) 1831/2003 (Zusatzstoffe)
- VO(EG) 183/2005 (Futtermittelhygiene)
Hinzu kommen in Österreich:
- Futtermittelgesetz von 1999 in der jeweils gültigen Fassung
- Futtermittelverordnung 2010 in der jeweils gültigen Fassung
Die oben angeführten EU-Rechtstexte finden Sie, in der jeweils konsolidierten Form, hier.
Die oben angeführten österreichischen Rechtstexte finden Sie hier.
Informationen und Datenblätter zur Meldung beim BAES finden Sie hier.
Ihre persönliche Checkliste zum Start der Herstellung von Heimtierfutter:
- Meldung bzw. Registrierung als Futtermittelunternehmen beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) am:
- Meldung bei der zuständigen Veterinärbehörde (Magistrat oder Amtstierarzt der zuständigen BH, falls Sie Fleisch oder tierische Nebenprodukte einsetzen) am:
- Folgende Produktionsschritte/Stellen könnten in meinem Betrieb Eintrittsorte für Kontaminationen sein (Gefahrenanalyse als wesentlicher Teil der HACCP-Grundsätze):
- Folgende Schritte würde ich im Falle eine Kontamination einleiten:
- Welche Produkte verwende ich, wo liegen die spezifischen Risiken und welche Eigenkontrollen könnten sinnvoll sein:
- Meine Etiketten erfüllen die gesetzlichen Vorschriften
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Herstellung Ihres Heimtierfutters!
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Dipl. Ing. Irmengard Strnad
- futtermittel@ages.at
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Aktualisiert: 09.02.2022