Infos & Empfehlungen über Spielzeug

Als Spielzeug gelten gem. der Spielzeugverordnung 2011 Produkte, die, ausschließlich oder nicht ausschließlich, dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Kinder stellen prinzipiell eine sehr schützenswerte Verbrauchergruppe dar, besonders Kinder unter drei Jahren. Unsere regelmäßigen Untersuchungen von Spielzeug zeigen, dass der Großteil der Spielzeuge sicher ist, dass aber auch immer wieder Produkte am Markt vorgefunden werden, die die Gesundheit der Kinder gefährden können.

Jede fünfte Spielzeugprobe hat Sicherheitsmängel. Häufige Problemzonen sind leicht lösbare Kleinteile, zu laute Spielzeughandys oder zu stark schießende Kunststoff-Pistolen. Auch Bakterien in Seifenblasenlösungen kommen immer wieder vor oder technische Mängel bei Fahrzeugen wie z.B. Scootern. Spielsachen und Kinderkostüme dürfen auch nicht leicht entflammbar sein. Ein weiterer Beanstandungsgrund ist der Einsatz verbotener Weichmacher (Phthalate), die oft in den Köpfen von billigen Babypuppen, Modepuppen oder aufblasbarem Wasserspielzeug enthalten sind. Kaufen Sie prinzipiell nur Produkte mit der CE-Kennzeichnung.

Spielzeug lieber kindersicher

Der Untersuchungs- und Prüfumfang von Spielzeug an unserem Institut für Lebensmittelsicherheit Linz (LSL) ist daher umfangreich: Überprüft werden mechanische und physikalische Eigenschaften und Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften wie Migration bestimmter Elemente (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom usw.), Migration von Organozinnverbindungen, Prüfung auf Weichmacher insbesondere auf verbotene Phthalate, Prüfung auf verbotene Azofarbstoffe uvm. Auch sensorische Prüfungen, Prüfung auf Speichel- und Schweißechtheit und die Überprüfung der Kennzeichnung sind Teil der Untersuchungen.

Unsere Service- und Analytikleistungen für Spielzeug und Child Care-Produkte, Informationen zu Methoden sowie die zugehörigen Kontaktstellen finden Sie hier.

Überprüfung von physikalischen und chemischen Eigenschaften

Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren
Da bekannt ist, dass Babys und Kleinkinder gerne alles in den Mund stecken, darf z. B. Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren keine verschluckbaren Kleinteile enthalten, die ein Erstickungsrisiko darstellen. Gemäß EN 71 (Europäische Norm „Sicherheit von Spielzeug“) dürfen derartiges Spielzeug und ablösbare Teile des Spielzeugs nicht in einen speziell genormten, einem Kinderschlund nachempfundenen Kleinteile-Prüfzylinder passen. Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss noch viele weitere spezielle Anforderungen erfüllen, die alle routinemäßig überprüft werden. Spielsachen dürfen auch keine Chemikalien in gesundheitlich bedenklichen Mengen abgeben, selbst wenn sie stundenlang abgelutscht werden.  Schnüre dürfen nur eine gewisse Länge aufweisen, damit sich kleine Kinder damit nicht strangulieren können, die Füllung von Kuscheltieren darf nicht zugänglich sein oder Teile aufweisen, die eine Verletzungsgefahr darstellen könnten, Kühlbeißringe müssen entsprechend dicht und fest sein, sodass sie von den Kleinen nicht auf- bzw. durchgebissen werden können, das Spielzeug darf keine kleinen Kugeln oder Saugnäpfe enthalten, die eine Erstickungsgefahr darstellen könnten uvm.

Vorsicht ist auch bei Spielzeugen geboten, die Kinder unter 3 Jahren ansprechen können. Kinder unter 3 Jahren haben ein verstärktes Kuschelbedürfnis, sprechen auf einfach gestaltete Spielzeuge (auch mit einfacher Funktion mit einfacher Ursache/Wirkung) sowie auf Objekte, die ihnen ähneln (z.B. Baby, Tierbaby) an. Dieses Spielzeug muss den Anforderungen der bestimmungsgemäßen Verwendung – in diesen Fällen für Kinder unter 3 Jahren - entsprechen. Spielzeug mit dem Hinweis „nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ darf nicht in die Reichweite der Kleinen gelangen.

Spielzeug für Kinder ab 3 Jahren
Spielzeuge für Kinder ab 3 Jahren müssen viele verschiedene Anforderungen, auch abhängig von der jeweiligen Spielzeugkategorie, erfüllen, um als sicher zu gelten. Spielzeug für etwas ältere Kinder darf Kleinteile enthalten, muss jedoch mit einem gut lesbaren und geeigneten Hinweis, dass das Spielzeug nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist, ergänzt durch einen kurzen Hinweis auf die Gefahren, die diese Einschränkung begründen, versehen werden. Spielen ältere Kinder schon mit kleinteiligen Spielsachen (z. B. Puzzles oder Perlen), dann müssen Bezugspersonen darauf achten, dass die Jüngeren keinen Zugang dazu haben. Bei Geschossspielzeug (z. B. Spielzeugpistolen) wird untersucht, ob das Spielzeug die Grenzwerte für die kinetische Energie einhält. Ist diese Energie zu hoch, besteht eine Verletzungsgefahr. So kann es im wahrsten Sinn des Wortes „ins Auge gehen“ wenn Kinder beim Spielen die kleinen Kunststoffkügelchen aufeinander schießen. Bei Geschossspielzeug mit Saugnapfpfeilen wird insbesondere überprüft, ob die Saugnäpfe fest genug angebracht sind, da leicht ablösende Saugnäpfe eine Erstickungsgefahr darstellen.

Viele Spielsachen sind zu laut. Bei Spielzeug mit akustischer Funktion wie Spielzeughandys, Blasspielzeug (Instrumentnachbildungen, Pfeifen u.ä.), Pistolen mit Zündhütchen, Rasseln überprüfen wir den Schalldruckpegel, da zu lautes Spielzeug Gehörschäden verursachen kann. Spielzeug, das das Gewicht des Kindes tragen soll – wie Spielzeugfahrräder und –roller – werden hinsichtlich ihrer Festigkeit und ihres Aufbaus überprüft. Diese müssen u.a. so gestaltet sein, dass sich Kinder beim Spielen nicht zwischen sich bewegenden Teilen die Finger einquetschen können. Auch die Einhaltung von Anforderungen, die generell, d.h. für alle Spielzeuge gelten, wird überwacht. Dazu zählt beispielsweise, dass Spielzeug keine scharfen Kanten oder Spitzen aufweisen darf, die eine Verletzungsgefahr darstellen könnten.

Überprüfung auf Entflammbarkeit

Zusätzlich zur Überprüfung der physikalischen und chemischen Eigenschaften erfolgt auch jeweils die Prüfung hinsichtlich Entflammbarkeit. So müssen beispielsweise Faschingskostüme für Kinder entweder nicht entflammbar sein oder sie dürfen nur so langsam brennen, dass im Ernstfall, d.h. wenn das Kostüm Feuer gefangen hat, genügend Zeit zum Ausziehen zur Verfügung steht ohne dass das Kind dem Risiko von Verbrennungen ausgesetzt ist. Diese Anforderung betrifft auch Spielzeug, das vom Kind betreten werden kann (z.B. Spielzeugzelte, Pop-up Häuser). Zusätzlich zu den oben angeführten Anforderungen dürfen sich bei derartigen Produkten im Falle einer Entzündung auch keine abschmelzenden, brennenden Bruchstücke ablösen.

Produktwarnungen

Verbraucherinnen und Verbraucher werden über die Medien durch entsprechende Produktwarnungen über gefährliche Spielzeuge informiert. Stellen Spielzeuge ein ernstes Risiko dar und können auch andere Mitgliedstaaten betroffen sein, erfolgt eine europaweite Meldung im sogenannten RAPEX-System (Rapid Exchange of Information System - das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebens- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten). Siehe unser Service zu Produktwarnungen und Produktrückrufen.

Untersuchungsergebnisse zu Spielzeug

Jährlich untersuchen wir ca. 550 Spielzeugproben. Dabei hat sich herausgestellt, dass vor allem die physikalischen und mechanischen Eigenschaften der Spielzeuge eine akute Gefahr für die Gesundheit von Kindern darstellen können. Mit Schwerpunktaktionen werden bestimmte Spielzeuge gezielt überprüft:

  2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl untersuchter Proben 563 429 445 429 515 550 563 625 508
- davon nicht beanstandet in % 63,2 % 79,2 % 77,5 % 76,2 % 63,1 % 44,5 % 43,7 % 56,8 % 60,4 %
- davon beanstandet in % 36,8 % 21,8 % 22,5 % 23,8 % 36,9 % 55,5 % 56,3 % 43,2 % 39,6 %
Beanstandungsgründe                  
Sicherheitsmängel* 16,0 % 6,3% 13,0 % 14,2 % 21,9 % 13,3 % 22,7 % 17,6 % 15,4 %
- davon gesundheitsschädlich 4,4 % 1,4 % 3,2 % 2,3 % 3,9 % 3,1 % 5,3 % 4,8 % 3,1 %
- davon Phtalate 4,3 % 0,5 % 2,0 % 4,7 % 6,2 % 3,5 % 6,6 % 4,3 % 1,4 %
Kennzeichnungsmängel** 30,5 % 18,2 % 16,6 % 17,5 % 28,0 % 26,9 % 25,9 % 24,6 % 24,8 %
Formale Mängel***         10,9 % 44,7 % 41,6 % 29,0 % 22,4 %

*Sicherheitsmängel bspw. zu lautes Spielzeug, zu hohe kinetische Energie (z. B. bei Geschossspielzeug), bakterielle Verunreinigung (z. B. verkeimte Seifenblasenlösungen), technische Mängel (z. B. ablösbare Teile) usw.
**Spielzeugverordnung, Spielzeugkennzeichnungsverordnung, LMIV, Irreführung
***EG-Konformitätserklärung, Rückverfolgbarkeit

Kategorie 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl untersuchten Proben 563 429 445 429 515 550 563 625 508 487 584 494
- davon nicht beanstandet in % 63,2 % 79,2 % 77,5 % 76,2 % 63,1 % 44,5 % 43,7 % 56,8 % 60,4 % 57,3 % 51,9 % 53,6 %
- davon beanstandet in % 36,8 % 21,8 % 22,5 % 23,8 % 36,9 % 55,5 % 56,3 % 43,2 % 39,6 % 42,7 % 48,1 % 46,4 %
Beanstandungsgründe                        
Sicherheitsmängel* 16,0 % 6,3 % 13,0 % 14,2 % 21,9 % 13,3 % 22,7 % 17,6 % 15,4 % 16,6 % 17,5 % 12,6 %
- davon gesundheitsschädlich 4,4 % 1,4 % 3,2 % 2,3 % 3,9 % 3,1 % 5,3 % 4,8 % 3,1 % 2,1 % 7,2 % 1,4 %
- davon Phtalate 4,3 % 0,5 % 2,0 % 4,7 % 6,2 % 3,5 % 6,6 % 4,3 % 1,4 % 2,3 % 1,9 % 0,2 %
Kennzeichnungsmängel** 30,5 % 18,2 % 16,6 % 17,5 % 28,0 % 26,9 % 25,9 % 24,6 % 24,8 % 28,5 % 25,0 % 25,7 %
Formale Mängel***         10,9 % 44,7 % 41,6 % 29,0 % 22,4 % 19,9 % 32,5 % 28,5 %

 

*Sicherheitsmängel bspw. zu lautes Spielzeug, zu hohe kinetische Energie (z. B. bei Geschossspielzeug), bakterielle Verunreinigung (z. B. verkeimte Seifenblasenlösungen), technische Mängel (z. B. ablösbare Teile) usw.
**Spielzeugverordnung, Spielzeugkennzeichnungsverordnung, LMIV, Irreführung
***EG-Konformitätserklärung, Rückverfolgbarkeit

 

Tipps zur Spielzeugsicherheit

  • Kaufen Sie nur Spielzeug, das das CE-Zeichen aufweist. Damit bestätigt die Herstellerin und der Hersteller, dass das Spielzeug den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie entspricht.
  • Beachten Sie immer Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen, insbesondere Altersempfehlungen wie z.B.: „0M+“. Das Symbol (0-3) weist beispielsweise darauf hin, dass dieses Spielzeug nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist. Zusätzlich muss angegeben werden, warum dies so ist (Erstickungsgefahr durch Kleinteile, Strangulierungsgefahr durch Schnur, etc.).
  • Wählen Sie Spielzeug dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entsprechend aus – zu einfaches Spielzeug erzeugt Langeweile, zu kompliziertes Spielzeug erzeugt Frust.
  • Testen Sie bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren, ob diese keine ablösbaren Kleinteile enthalten – Ziehen sie beispielweise an den Knopfaugen eines Plüschtieres, bevor Sie dieses ihrem Kind zum Spielen überlassen. Da Kleinkinder gerne alles in den Mund stecken, können kleine Teile, die sich vom Spielzeug leicht ablösen lassen, eine Erstickungsgefahr darstellen.
  • Verlängern Sie nicht die Schnüre von Nachziehspielzeug, im Extremfall kann dadurch eine Strangulierungsgefahr für kleine Kinder entstehen.
  • Halten Sie Spielzeughandys selbst kurz ans Ohr – empfinden Sie die ertönenden Klänge und Melodien als unangenehm laut, können sie für Ihr Kind eine Gefahr darstellen.
  • Spielt Ihr Kind gern mit Pfeil und Bogen oder ähnlichem Spielzeug? Viele derartige Spielzeugsets beinhalten Pfeile mit Saugnäpfen. Prüfen Sie, ob diese Saugnäpfe fest am Pfeil angebracht sind. Saugnäpfe, die leicht ablösbar sind, können eine Erstickungsgefahr darstellen, wenn sich Kinder einen solchen Pfeil in den Mund schießen. Der Pfeil wird herausgezogen, der Saugnapf kann jedoch im Rachen stecken bleiben.
  • Aufblasbares Wasserspielzeug macht den Kindern viel Spaß und regt zur Bewegung an. Denken Sie aber bitte immer daran, dass dies Spielzeug ist und keine Schwimmhilfe.
  • Kunststoffspielzeug, das Licht und Witterung ausgesetzt ist, altert schneller. Überprüfen Sie daher immer, ob z.B. das Sandspielzeug Ihrer Kleinen noch in Ordnung ist. Von altem, brüchigen Kunststoff können Teile abbrechen, die scharfe Kanten aufweisen und eine Verletzungsgefahr darstellen, aber auch Kleinteile können sich lösen, die wiederum eine Erstickungsgefahr darstellen können.
  • Achten Sie bitte darauf, dass kleine Kinder nicht mit für sie ungeeignetem Spielzeug von größeren Geschwistern spielen und vergessen Sie nie auf die prinzipielle Aufsichtspflicht.

Knopfzellen in elektrischen Spielzeugen wie bellenden Hunden, bunt leuchtenden Sprungbällen, oder selbstfahrenden Spielzeugautos können eine große Gefahr darstellen, da sie von Kindern leicht in den Mund gesteckt und verschluckt werden können. Wenn die Knopfzelle in der Speiseröhre des Kindes stecken bleibt, reagiert sie mit den feuchten Schleimhäuten und es beginnt Strom zu fließen, der zu starken inneren Verätzungen bzw. Verbrennungen führen kann. Im schlimmsten Fall können Unfälle mit Knopfzellen auch tödlich verlaufen.

Prinzipiell sind für Spielzeug strenge Anforderungen bei Verwendung von Knopfzellen vorgeschrieben. Das Batteriefach muss verschraubt sein, die Knopfzellen dürfen für die Kinder nicht zugänglich sein.

  • Bitte vergewissern Sie sich bei allen Produkten mit Knopfzellen, nicht nur bei Spielzeug, dass das Batteriefach tatsächlich ordentlich verschlossen ist und die Knopfzellen nicht in die Hände der Kinder gelangen können. Beim Wechseln von Batterien bitte darauf achten, dass sowohl die gebrauchten als auch eventuell noch übrige neue Knopfzellen außer Reichweite der Kinder aufbewahrt werden.

  • Sollte Ihr Kind eine Knopfzelle verschlucken, kontaktieren Sie bitte unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin bzw. wenden Sie sich an eine Notaufnahme der Krankenhäuser.

 

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Wirtschaftskammer Österreich die Broschüre „Gutes Spielzeug! Ratgeber zur Spielzeugauswahl“ erarbeitet, in der Sie viele praktische Tipps finden können.

Zahlreiche Informationen zu Kinderspielzeug finden Sie auch auf hier.

Faschingskostüme

Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und Risiken, die von Faschingskostümen ausgehen können, zu erkennen und zu vermindern, werden in unserem Institut für Lebensmittelsicherheit Linz Faschingskostüme sowohl bei den routinemäßigen Planproben als auch speziell im Rahmen von Schwerpunktaktionen (SPA) untersucht.

Gesundheitsrisiko

Wir überprüfen allgemeine Anforderungen hinsichtlich physikalischer / mechanischer Eigenschaften (Prüfung nach EN 71-1), dazu gehört z.B. die Prüfung auf scharfe Spitzen, ablösbare Kleinteile bei Kostümen für Kinder unter drei Jahren (Erstickungsgefahr), Schnüre bei Kindern unter drei Jahren (Strangulierungsgefahr) oder auch die Prüfung hinsichtlich der Dicke von Verpackungsfolien.

Ein wichtiger Aspekt bei Faschingskostümen ist die Prüfung hinsichtlich Entflammbarkeit (Prüfung nach EN 71-2).  Faschingskostüme dürfen entweder gar nicht brennen oder, wenn sie entflammbar sind, müssen sie selbstverlöschend sein (d.h. von selber während der Prüfung wieder aufhören zu brennen) oder dürfen nur eine gewisse maximale Flammenausbreitungsgeschwindigkeit aufweisen. Faschingskostüme dürfen jedenfalls nur so langsam brennen, dass im Ernstfall (wenn das Kostüm Feuer gefangen hat) genügend Zeit zum Ausziehen zur Verfügung steht, ohne dass das Kind dem Risiko von schweren Verbrennungen ausgesetzt ist.

Darüber hinaus erfolgt die Untersuchung der Kostüme hinsichtlich chemischer Eigenschaften wie z.B. auf Azofarbstoffe oder Flammschutzmittel in textilen Materialien, auf bestimmte Elemente (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom usw.) nach EN 71-3 oder auf Weichmacher, insbesondere auf verbotene Phthalate, wenn Kunststoffteile vorhanden sind.

Jahr Anzahl Proben Faschingskostüme Insgesamt davon Anzahl Faschingskostüme aus Schwerpunktaktionen
2023   72
2022 7  
2021 49 47
2020 3  
2019 65 63
2018 15  
2017 38 38
2016 7  
2015 25 24
2014 9  
2013 14  
2012 45 43

 

Bei der Schwerpunktaktion für Faschingskostüme 2019 lag die Beanstandungsquote insgesamt bei 53.5 Prozent. Neun Proben wiesen Sicherheitsmängel auf (erhöhte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, vorhandene scharfe Spitzen, zugängliches Füllmaterial, zu dünne Verpackungsfolien). Zwei Proben wurden auf Grund eines ernsten Risikos als gesundheitsschädlich beurteilt: ein Ganzkörper-Overall und eine Kopfbedeckung mit angenähtem Bart brannten zu schnell bzw. zu lange. Bei beiden Proben wurde der Umstand, dass sie im Ernstfall nicht zügig und ohne Komplikationen auszuziehen sind, in der Risikobewertung berücksichtigt (Erstickungsgefahr).

Sicherheitsmängel auf Grund der Entflammbarkeit sind 2019 im Vergleich zu den Jahren davor stark gestiegen. Grund dafür sind u.a. ein mittlerweile sehr großes Produktsortiment mit aufwändigen Ausführungen (Overalls, angenähte Kapuzen, wattierte Kleidungsstücke o.ä.) und der Einsatz verschiedenster Materialien (Hochflorplüsch, Jerseystoffe, Federn, …). Beanstandungen auf Grund von allgemeinen Sicherheitsmängeln (ohne Mängel auf Grund der Entflammbarkeit) und Kennzeichnungsmängeln bewegen sich im Bereich der  Schwerpunktaktion 2017.

Bei der Schwerpunktaktion zur Entflammbarkeit von Halloweenkostümen 2019  lag die Beanstandungsquote bei 5 Prozent. Nur eine Probe wurde beanstandet, weil die zulässige Brenndauer deutlich überschritten wurde und mehr Material als zulässig abgebrannt ist.

Die Gesamtbeanstandungsquote der Halloweenkostüme lag damit deutlich unter der 2019 durchgeführten Schwerpunktaktion für Faschingskostüme. Dies kann insbesondere mit der Gestaltung der Kostüme und den verwendeten Materialien zusammenhängen. Die Faschingskostüme waren viel aufwendiger (zum Teil Ganzkörperkostüme), es wurden wattierte Stoffe verwendet, teilweise auch Hochflorplüsch und einzelne Teile waren plüschtierartig gestaltet. Die Halloweenkostüme waren deutlich „einfacher“ gestaltet, vor allem ohne wattiertes Material und Hochflormaterial.

Bei der Schwerpunktaktion für Faschingskostüme 2021 lag die Beanstandungsquote insgesamt bei 21,3 Prozent. Es wiesen jedoch nur zwei Proben Sicherheitsmängel auf: bei einer Probe war die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit zu hoch, bei einer Probe war die Verpackungsfolie zu dünn (Erstickungsgefahr). Sicherheitsmängel sind im Vergleich zur vorhergegangenen Aktion (2019) gesunken. Grund dafür könnte sein, dass die Probenziehung durch die vorherrschenden Bedingungen (COVID19-Pandemie) vorwiegend im Fachhandel oder renommierten Geschäften erfolgt ist.

Die Schwerpunktaktion für Faschingskostüme 2023 ergab eine Beanstandungsquote von 36,1 Prozent. Eine Probe wurde aufgrund einer deutlich erhöhten Flammenausbreitungsgeschwindigkeit des Unterrockes aus Tüll und einer damit einhergehenden Einstufung „ernstes Risiko“ als gesundheitsschädlich beurteilt. Insgesamt wiesen sechs von 72 untersuchten Kostümen Sicherheitsmängel auf.

Tipps

  • Kaufen Sie Kostüme, die leicht und damit schnell an- und ausgezogen werden können, damit sich das Kind im Ernstfall rasch vom brennenden Stoff befreien kann.
  • Wählen Sie keine Kostüme, die im Halsbereich Bänder, Kordeln o.Ä. aufweisen, mit denen Kinder sich strangulieren könnten.
  • Achten Sie bei Kostümen, die Kopfbedeckungen z.B. Hängeohren aus Plüsch oder Perücken mit langem herabhängendem haarartigem Material haben, besonders darauf, dass Kinder nicht mit offenen Flammen in Kontakt kommen.
  • Entfernen Sie Verpackungsfolien/-beutel und überlassen Sie diese Kindern nicht zum Spielen. Wenn sich Kinder diese Beutel über den Kopf ziehen, kann die Folie, wenn sie sehr dünn ist, beim Atmen so fest über Nase und Mund angesaugt werden, dass die Luftzufuhr unterbrochen wird und Erstickungsgefahr besteht.

Jahrmarkt- & Geschossspielzeug

Billigspielzeuge von Jahrmärkten, insbesondere Geschossspielzeuge auf Jahrmarktständen haben in der Vergangenheit bei unseren Untersuchungen oft Mängel gezeigt. Denn Pfeil- und Bogensets, Geschossspielzeuge wie Spielzeugpistolen oder Softguns können gefährlich sein.

Gesundheitsrisiko

Kinder unter 3 Jahren nehmen gerne alles in den Mund und lutschen, saugen und beißen daran herum. So manches am Jahrmarkt angebotene Produkt hat schon eine lange Lebensdauer hinter sich, wurde meist im Freien ausgestellt und daher insbesondere der UV-Strahlung ausgesetzt. Kunststoff altert unter diesen Bedingungen schneller und wird brüchig. Dadurch ist wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass vom Spielzeug kleine Teile abbrechen und diese verschluckt werden, größer.

Insbesondere bei Geschossspielzeug mit Kunststoffkugeln und Saugnapfgeschossen besteht die Gefahr von äußeren Verletzungen, wenn Kinder, absichtlich oder unabsichtlich, beim Spielen aufeinander schießen. Die Augen sind dabei besonders gefährdet. Da es vorkommen kann, dass sich Kinder beim Spielen Geschosse gegenseitig in den Mund schießen, müssen Saugnapfgeschosse eine gewisse Mindestlänge aufweisen, damit sie in einem solchen Fall leicht wieder aus dem Rachenraum herausgezogen werden können. Genauso wichtig ist, dass sich bei derartigen Geschossen die Saugnäpfe nicht leicht ablösen lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beim Herausziehen der Saugnapf im Rachen zurückbleibt und somit wiederum eine Erstickungsgefahr darstellt. Vor allem bei Spielzeugpistolen, die die typischen kleinen Kunststoffkugeln als Munition verwenden, wurden immer wieder Exemplare gefunden, die eine viel zu hohe kinetische Energie aufweisen. Es versteht sich, dass Spielzeug zum Schießen knallen muss. Zum Teil ist der Schallpegel dieser Spielzeuge aber so hoch, dass das Gehör der Kinder gefährdet werden kann.

Situation in Österreich

Wir führen in regelmäßigen Abständen, im Auftrag des Gesundheitsministeriums, Aktionen zum Thema „Untersuchung von Billigspielzeug von Jahrmärkten“ durch, die ein erschreckendes Bild zeigen. Bei der Schwerpunktaktion 2018 wiesen 73 Prozent Mängel auf, bei 8 Prozent der Proben waren die Kinder einem ernsten Risiko ausgesetzt, sodass diese als „gesundheitsschädlich“ beurteilt wurden.

Es hat sich gezeigt, dass bei zwei Spielzeugkategorien das Gefährdungspotenzial besonders hoch ist: Die eine Gruppe sind die Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren. Die zweite Spielzeugkategorie, die immer wieder zu Beanstandungen führt, ist die der Geschoss-Spielzeuge:

In den vergangenen Jahren wurden von unseren Expertinnen und Experten vom Institut für Lebensmittelsicherheit Linz (LSL) sowohl bei den routinemäßigen Planproben als auch speziell im Rahmen von Schwerpunktaktionen verschiedene Arten von Geschossspielzeugen untersucht. Insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 war die Beanstandungsquote bei dieser Spielzeugkategorie erschreckend hoch (ca. 30 Prozent der Proben wiesen Mängel auf, ca. 10 Prozent wiesen derart schwerwiegende Mängel auf, dass eine Beurteilung als „gesundheitsschädlich“ erfolgte). In den darauffolgenden Jahren zeigte sich eine leichte Verbesserung, 2018 wurden die Anforderungen der Norm an Geschossspielzeug überarbeitet und ergänzt (z.B. wird eine Lade- und Abfeuermöglichkeit von Fremdgeschossen berücksichtigt). Obwohl sich 2013 und 2014 eine deutliche Besserung der Situation zeigte, befinden sich auf dem Markt nach wie vor vereinzelt Geschossspielzeuge, die den Anforderungen der Spielzeugverordnung bzw. der Norm EN 71 („Sicherheit von Spielzeug“) nicht entsprechen.

Ein Rückgang bei den Beanstandungen ist insbesondere bezüglich der „Kugerl-Pistolen“ zu verzeichnen. Hier scheint die 2013 erlassene Softairwaffenverordnung 2013 zu greifen, der zufolge die Abgabe und der Verkauf von Softairwaffen, sogenannten Softguns, an Personen unter 18 Jahren und auf Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen verboten ist. Zuvor wurden derartige Softguns v.a. auf Jahrmärkten gerne an Spielzeugständen als „normales Spielzeug“ uneingeschränkt an Kinder verkauft. Gerade diese Softguns wiesen aber oft eine extrem hohe kinetische Energie auf.

Tipps

  • Eltern und allen Aufsichtspersonen kann nur geraten werden, ein paar Selbsttests durchzuführen, bevor sie das Geschossspielzeug mit Kunststoffkugeln und Saugnapfgeschossen einem Kind überlassen:
  • Lassen Sie es einmal knallen, lassen Sie sich einmal bewusst anschießen (z. B. am Unterarm), ziehen Sie am Saugnapf: Dröhnen Ihnen die Ohren, schmerzt die „Einschussstelle“, löst sich der Saugnapf? Wenn ja, ist das Spielzeug nicht für Ihr Kind geeignet!
  • Die Abgabe und der Verkauf von Softairwaffen bzw. Softguns an Personen unter 18 Jahren ist verboten

EU-weite Projekte

Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nehmen wir laufend an EU-weiten Projekten zum Thema Spielzeugsicherheit teil.

Koordinierte Aktivitäten für die Sicherheit von Produkten (Coordinated Activities on the Safety of Products, CASP) ermöglicht es allen Marktüberwachungsbehörden in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, im Sinne  einer verstärkten Sicherheit von auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Produkten zusammenzuarbeiten.

Im Sommer 2022 starteten die beiden CASP-Projekte „Spielzeug mit Magneten“ und „Chemikalien in Spielzeug“, die im Herbst 2023 abgeschlossen worden sind.

CASP-Projekt „Spielzeug mit Magneten“

Anzahl der teilnehmenden Mitgliedsstaaten: 12
Anzahl der untersuchten Proben: 145
Anzahl der beanstandeten Proben (Sicherheitsmängel): 20 (14 %)
Anzahl der beanstandeten Proben (insgesamt, inklusive formaler Mängel): 80 (55 %)

 

Tipps zu Spielzeug mit Magneten

  • Seien Sie sich der Gefahren starker Magnete bewusst und klären Sie Kinder jeden Alters auf. Beaufsichtigen Sie das Spielen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Wenn mehr als ein Magnet verschluckt wird, können diese eine Verstopfung im Darm verursachen, den Darm perforieren oder beschädigen und/oder die Blutversorgung zu Teilen des Darms unterbrechen. Suchen Sie umgehend ärztliche Hilfe, wenn Sie glauben, dass ein Magnet verschluckt wurde, insbesondere wenn das Kind grippeähnliche Symptome zeigt, sich erbricht oder unter Bauchschmerzen leidet.
  • Überprüfen Sie Spielzeug mit Magneten während der Nutzungszeit regelmäßig. Bei intensiver Nutzung können diese Spielzeuge kaputt gehen, sodass Magnete oder magnetische Teile erreichbar sind, die klein genug zum Verschlucken sind.

CASP-Projekt „Chemikalien in Spielzeug“

Anzahl der teilnehmenden Mitgliedsstaaten: 9
Anzahl der untersuchten Proben: 94
Anzahl der beanstandeten Proben (Sicherheitsmängel): 8 (9 %)
Anzahl der beanstandeten Proben (insgesamt, inklusive formaler Mängel): 35 (37 %)

Tipps betreffend Chemikalien in Spielzeug

  • Kaufen Sie Spielzeug nur über vertrauenswürdige Einzelhandelskanäle – online und offline.
    Suchen Sie nicht auf anderen Websites oder über andere Vertriebskanäle nach günstigeren Produkten, denn das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ein minderwertiges Produkt erhalten.
  • Kaufen Sie keine Spielzeuge aus Weichplastik von geringer Qualität, bei diesen sind die chemischen Gefahren höher.

Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie hier:
https://www.euconf.eu/casp/2022/resources

Aktualisiert: 19.12.2024