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Coronavirus Infoline

Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung und Impfung (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) unter 0800 555 621

FAQ Coronavirus

Impfung

In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder von Patient*innen gemeldet werden. In Österreich können Nebenwirkungen von Patient:innen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das BASG gemeldet werden. Ärzt:innen, Apotheker:innen und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden.

Nach erfolgter Bearbeitung und Begutachtung werden die Daten gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet. Die Daten stehen damit den für diese Zulassungen verantwortlichen nationalen Arzneimittelbehörden und auch allen anderen europäischen Arzneimittelzulassungsbehörden zur laufenden Überwachung der Sicherheit zur Verfügung.

In enger Zusammenarbeit mit dem EU-Behördennetzwerk wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis aller zugelassenen Arzneimittel laufend überwacht. Der Ausschuss für Risikobewertung in der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) analysiert alle Aspekte, die für die Sicherheit und Wirksamkeit eines Impfstoffs relevant sind. Gegebenenfalls werden neue Nebenwirkungen in die Fach- und Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffs aufgenommen oder andere Maßnahmen gesetzt, um eine sichere und wirksame Anwendung zu gewährleisten.

Laut Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums kann vorbeugend Paracetamol etwa 6 Stunden nach der Impfung eingenommen werden – gegebenenfalls wiederholt alle weiteren 6 Stunden für die folgenden 24 bis 48 Stunden. Es ist davon auszugehen, dass dabei die Wirkung der Impfung nicht beeinträchtigt wird. Bitte besprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Ärztin bzw. mit Ihrem Arzt, ob die Einnahme von Paracetamol für Ihre individuelle Situation geeignet ist.

Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod durch COVID-19. Inwieweit die Impfung die Übertragung von SARS-CoV-2 beeinflusst ist Gegenstand vieler Untersuchungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Menschen, die nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden, dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind.

Es wird daher auch nach vollständiger Impfung empfohlen, Präventionsmaßnahmen durchzuführen, um andere Personen zu schützen: regelmäßiges Händewaschen, Abstand halten, Maske (falls Abstand halten nicht möglich ist), auf den Gesundheitszustand achten und Kontakte vermeiden, falls man sich krank fühlt.

Nach aktueller Datenlage bieten die derzeit zugelassenen Impfstoffe laut WHO einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod für mindestens sechs Monate nach der letzten Impfung. Dies gilt auch für die Linien der Omikron-Variante. Da SARS-CoV-2 weiterhin mutiert, kann es in Zukunft notwendig werden, weitere angepasste Impfstoffe zu entwickeln. Verschiedene Impfstoffe, die sich gegen andere Virusbestandteile richten als die derzeit zu Verfügung stehenden sowie Impfstoffe mit anderer Anwendungsform (z. B. als Nasenspray) sind Gegenstand von Forschung und Entwicklung.

Für Auffrischungsimpfungen können andere Impfstoffe verwendet werden als bei der Grundimmunisierung, aber auch der gleiche. Eine Übersicht über die zugelassenen Impfstoffe sowie die empfohlenen Impfschemata für verschiedene Personengruppen bieten die aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums

Keine Impfung kann einen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion und der damit einhergehenden Erkrankung garantieren.

Bei Impfstoffen sind lokale Reaktionen an der Einstichstelle (z. B. Rötungen, Schmerzen) und Allgemeinreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Temperaturerhöhung, Fieber und Unwohlsein allgemein bekannt. Das kann zwar unangenehm sein, diese Impfreaktionen sind aber in der Regel harmlos und verschwinden nach wenigen Tagen. Sie zeigen, dass das menschliche Immunsystem auf den Impfstoff reagiert.

Sehr seltene Nebenwirkungen können erst festgestellt werden, wenn ein Impfstoff zugelassen und in einer wesentlich größeren Population, als dies in klinischen Studien möglich ist, verwendet wird. Daher werden Impfstoffe auch nach der Zulassung weiter überwacht. Die Hersteller können verpflichtet werden, Langzeitstudien nach erfolgter Zulassung durchzuführen, deren Ergebnisse sie den Behörden auch vorlegen müssen. Absolute Sicherheit kann aber kein Arzneimittel und kein Impfstoff garantieren.

Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen. Wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die nicht durch die Impfung, sondern durch andere Ursachen, wie eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, ausgelöst wurden.

Vermutete Nebenwirkungen können in Österreich an das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheit (BASG) gemeldet werden. Das BASG nimmt jede Meldung auf, sei es eine Nebenwirkung oder eine Impfreaktion und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Berichte. Die bisher gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen entsprechen sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Häufigkeit den aus den Zulassungsstudien zu erwartenden Reaktionen.

Der  Bericht über die Meldungen vermuteter Nebenwirkungen steht auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als Download zur Verfügung.

Die Auflistung möglicher Nebenwirkungen ist der Gebrauchsinformation der Impfstoffe zu entnehmen.

Ja, in sehr seltenen Fällen werden Zulassungen für Impfstoffe wieder aufgehoben, wenn sich die Datenlage oder das Nutzen-Risiko-Verhältnis wesentlich ändert (z. B. es treten häufig bisher unbekannte und schwere Nebenwirkungen auf). Wird die Zulassung aufgehoben, muss der Impfstoff unverzüglich vom Markt genommen werden.

Ein Hersteller, dessen Impfstoff bereits in einem Nicht-EU-Land zugelassen wurde, kann auch bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) einen Antrag auf Zulassung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller einen Unternehmenssitz in der EU hat. Wo der Impfstoff produziert wird, spielt keine Rolle. In jedem Fall gelten bei der Zulassung durch die EMA und für die Überwachung der Anwendung dieselben strengen Kriterien bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit, wie bei Impfstoffen, die zuerst in der EU zugelassen werden.

Übertragung

Viren verändern sich ständig durch Mutationen, so auch SARS-CoV-2. Viele neu auftretende Mutationen haben keinen erheblichen Einfluss auf die Viruseigenschaften. Einige Mutationen oder Kombinationen von Mutationen können dem Virus Vorteile verschaffen, wie z. B. eine erhöhte Übertragbarkeit oder die Fähigkeit, sich der Immunantwort des Wirts zu entziehen. Andere Mutationen wiederum können einen Einfluss auf die Schwere der Erkrankung haben. Durch diese Mutationen entstehen verschiedene Varianten des Virus.

Die WHO klassifiziert die verschiedenen Varianten von SARS-CoV-2 als besorgniserregende Varianten („Variants of concern“), Varianten von besonderem Interesse („Variants of interest“) und Varianten unter Beobachtung („Variants under Monitoring“). Derzeit wird von der WHO nur die Omikron-Sublinie XBB.1.5 als „Variant of Interest“ gelistet. Eine „Variant of Concern“ gibt es aktuell nicht (zuvor galten Alpha, Beta, Gamma, Delta und die Omikron-Elternlinien als „Variants of Concern“).

Als Cluster bezeichnet man in der Epidemiologie Häufungen von Fällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einer bestimmten Region. Besteht dieser zeitliche und räumliche Zusammenhang, spricht man bereits ab zwei Fällen von einem Cluster.

Unter asymptomatisch Infizierten versteht man Personen, die das Virus zwar in sich tragen, aber während des gesamten Krankheitsverlaufes keinerlei Symptome aufweisen. Zu unterscheiden davon sind so genannte präsymptomatisch Infizierte, also Infizierte, die NOCH keine Symptome haben, aber im späteren Verlauf Symptome entwickeln: Sie sind bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten von Symptomen kontagiös (= ansteckend). Beide Personengruppen können das Virus für eine gewisse Zeit nach der Infektion übertragen. Die Dauer der Kontagiösität (=Ansteckungsfähigkeit) hängt dabei unter anderem von der zirkulierenden Variante, dem Krankheitsverlauf und dem Immunstatus der betroffenen Person ab.

Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich über virushaltige Partikel, die z. B. beim lauten Sprechen, Singen, beim Husten oder Niesen durch infektiöse Personen ausgeschieden werden. Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) und Tröpfchen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Aerosole können längere Zeit in der Luft schweben und sich in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen verteilen und somit zu Ansteckungen führen. 

Studien haben gezeigt, dass rund 20 Prozent der Infizierten den Großteil der Ansteckungen verursachen. Diese Personen werden auch als “Superspreader” bezeichnet und haben eine überdurchschnittliche Tendenz, eine große Anzahl an anderen Personen zu infizieren.

Unter einem Superspreading-Event versteht man ein Ereignis, bei dem eine Person deutlich mehr Menschen ansteckt als das im Schnitt der Fall ist. Hier scheint das Setting, d. h. Ort und Zeitpunkt der Ansteckung (geschlossene Räume, schlechte Durchlüftung, Aktivitäten wie lautes Sprechen, Schreien oder Singen) eine große Rolle bei der Entstehung eines Superspreading-Events zu haben.

Kinder jeden Alters können sich mit SARS-CoV-2 infizieren und somit das Virus auch übertragen.

Kinder haben laut aktueller Datenlage eine niedrigere Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung bzw. für einen tödlichen Ausgang als alle anderen Altersgruppen. Es kann allerdings auch bei Kindern (<18 Jahren) zu schweren Verläufen kommen, vor allem, wenn Vorerkrankungen (Asthma, Diabetes…) vorliegen.

Trotz der vorwiegend asymptomatischen und milden Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es auch in dieser Altersgruppe Long-COVID. Dies äußert sich in denselben Symptomen wie bei Erwachsenen. Im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 Infektion, unabhängig von der Schwere des Verlaufs, wurden auch seltene Fälle von einer stark entzündlichen Immunreaktion („multisystem inflammatory syndrome in children, MIS-C“) beobachtet. Es handelt sich um ein hochakutes Krankheitsbild, das innerhalb von 4 Wochen nach einer SARS-CoV-2 Infektion auftreten kann.

Auch bei Kindern und Jugendlichen bietet die Impfung einen guten Schutz vor einem schweren COVID-19 Verlauf und (Spät-)Folgen.

Nein: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr durch das neuartige Coronavirus aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser oder Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt.
Vom Genuss von rohem Fleisch oder Blut von Wildtieren wie Schlangen, Fledermäusen etc. wird aber dringend abgeraten.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zum Thema

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Diverse Haus-, Heim- und Wild- bzw. Zootierarten, wie Katzenartige (inklusive Großkatzen wie Tiger, Löwen etc.), Hunde, Frettchen, Marderhunde, Hirsche, Goldhamster, Kaninchen und diverse Primaten (z. B. Gorillas) können mit dem COVID-19 Erreger SARS-CoV-2 infiziert werden. In allen bekannten Fällen einer natürlichen Infektion erfolgte diese höchstwahrscheinlich über infizierte Menschen. Geflügel, Pferde, Rinder und Schweine können nicht oder nur sehr ineffizient infiziert werden. Die Ausprägung der klinischen Symptome reicht in Abhängigkeit von der betroffenen Tierart von subklinisch (d. h. keine Krankheitssymptome) bis zu zumeist milder klinischer Symptomatik (vor allem Katzenartige und Frettchen sowie Nerze); die Tiere spielen nach heutigem Wissensstand in der Weiterverbreitung der Infektion keine Rolle. Eine Ausnahme stellen Nerze aus kommerziellen Pelzfarmen dar, wo eine von Nerzen ausgehende Infektion von exponierten Menschen dokumentiert ist.

Bis zum Vorliegen gegenteiliger Informationen ist trotz des Auftretens neuer Virusvarianten davon auszugehen, dass Heim- und Haustiere in der Verbreitung der SARS-CoV-2 Infektion keine bedeutende Rolle spielen. Jedoch sollten unabhängig von der aktuellen Situation grundlegende Hygieneregeln, wie das gründliche Händewaschen mit Seife nach dem Kontakt mit Tieren oder deren Ausscheidungen beachtet werden. Sollte bei TierbesitzerInnen selbst eine Infektion mit diesem Virus bestätigt werden, ist es ratsam, den Kontakt zu empfänglichen Haustieren wie Katzen und Hunden (genauso wie zu menschlichen Mitbewohnern oder Familienangehörigen) so gering wie möglich zu halten, eine Gesichtsmaske (FFP2-Maske) zu tragen und sich vor und nach jedem Kontakt mit Ihrem Tier gründlich die Hände mit Seife zu waschen. Wenn möglich, sollte die Betreuung des Tieres vorrangig durch eine gesunde (nicht infizierte) Person erfolgen.

Nach derzeitigem Wissensstand ist es weder bei einer Infektion von Menschen noch von Tieren notwendig oder sinnvoll, sich von den Haustieren zu trennen.

 

Friedrich-Loeffler-Institut: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?

Welttiergesundheitsorganisation (OIE): FAQ Coronavirus und Heimtiere

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Handelswaren (z. B. Spielzeug) ein Risiko darstellen. Wie lange genau das Virus auf Oberflächen bleibt, ist derzeit noch unklar. Wenn man in die Hand hustet oder niest und dann eine Türklinke anfasst oder sein Telefon anfasst und weiterreicht, kann das Virus theoretisch so übertragen werden. Aufgrund der geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren Quelle einer Infektion sein könnten.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zum Thema

Erkrankung

Die Mensch-zu-Mensch-Übertragung stellt den wichtigsten Infektionsweg dar. Reden, Niesen, Husten (Tröpfcheninfektion) und die Ausscheidung kleinster Partikel (Aerosole) in geschlossenen Räumen ohne Luftzirkulation stellen die Hauptübertragungsarten dar. Eine infizierte Person kann bereits ein bis zwei Tage vor Symptombeginn andere Personen anstecken. Auch die Übertragung durch asymptomatische Personen (Personen, die infiziert sind, aber keine Symptome entwickeln), ist möglich. Die Omikron Variante und ihre Sublinien weisen eine höhere Ansteckungsfähigkeit zu den vorhergehenden Varianten auf.

Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Beginn von Krankheitssymptomen) betrug bei früheren Varianten SARS-CoV-2 bis zu 14 Tage, im Mittel fünf bis sechs Tage. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit in der Regel kürzer.

SARS-CoV-2 Infektionen zeichnen sich vorrangig durch folgende Symptome aus:

  • Fieber
  • Schüttelfrost
  • Halsschmerzen

Häufig sind außerdem:

  • Husten
  • Atembeschwerden
  • Allgemeinsymptome, wie z. B. Müdigkeit und Gliederschmerzen
  • Geruchs- und Geschmacksverlust
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Schwindel und Schlafbeschwerden

In schwereren Fällen führt die Infektion unter anderem zu:

  • Atemnot (in Ruhe oder beim Sprechen)
  • Verwirrtheit
  • Benommenheit oder Bewusstseinsverlust
  • Schmerzen oder Druckgefühl in der Brust
  • Blasse bis bläuliche Hautfarbe

Schwere Verläufe können bis zum Tod führen.

Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome (asymptomatisch).

Diese Aufzählung enthält nicht alle möglichen Symptome, der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein. Die Symptome variieren je nach SARS-CoV-2-Variante und Immunstatus der betroffenen Person.

Nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 ist eine gewisse Immunität gegeben. Vor einer erneuten Infektion schützt diese langfristig aber nicht. Wie lange und in welchem Ausmaß dieser Re-Infektionsschutz genau anhält, ist nicht abschließend geklärt und hängt zusätzlich von den aktuell zirkulierenden Virusvarianten ab. Bei Omikron (und Subvarianten) kommen häufig Reinfektionen vor.

Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen bei gleichzeitiger Symptomfreiheit erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.

SARS-CoV-2 ist eine hochansteckende Erkrankung. Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu sterben, hängt vom Impfstatus, dem Alter und dem Vorliegen bestimmter Risikofaktoren ab. Das Alter ist der stärkste Einflussfaktor (ECDC: Questions and answers on COVID-19: Basic facts). Weitere Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind Vorerkrankungen wie z. B. Diabetes und Krebs. Die Gefährlichkeit des Virus hängt zudem von der Variante und dem Immunschutz der betroffenen Person ab.

Seit Beginn der Pandemie bis Mitte April 2023 sind laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO 762 Millionen Menschen an COVID-19 erkrankt und 6,8 Millionen Menschen daran verstorben.

Allgemein gilt, dass auf Grund der physiologischen und immunologischen Umstellungen während der Schwangerschaft eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen nicht ganz ausgeschlossen werden kann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand weisen über 85 % der schwangeren Frauen mit COVID-19 nur leichte oder mittelschwere Symptome, ähnlich  einer  Erkältung oder eines grippalen Infektes auf. Schwere Verlaufsformen mit Auftreten von Lungenentzündungen oder anderen  Komplikationen, die eine Versorgung im Krankenhaus nötig machen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand selten. Die Wahrscheinlichkeit  für die  Aufnahme auf eine Intensivstation und die Notwendigkeit einer Beatmung ist aber bei Schwangeren mit COVID-19 im Vergleich zu Nicht-Schwangeren mit COVID-19 um den Faktor 2-3 erhöht, das ist etwa vergleichbar mit der Situation bei Influenza.

Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Wenn keine anderen medizinischen Gründe vorliegen, ist ein normaler Geburtsvorgang möglich. Auch das Stillen ist prinzipiell möglich, weil es unwahrscheinlich ist, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird.

Folgeschäden treten bei COVID-19 relativ häufig auf und werden mittlerweile als Post-Covid-Syndrom oder Long-Covid bezeichnet. Müdigkeit, kognitive Störungen und Kurzatmigkeit sind die Hauptsymptome, es wurden jedoch schon über 200 verschiedene Symptome bei Betroffenen beschrieben, die für viele Monate anhalten können.

Das Leben mit Long-COVID kann sich als schwierig erweisen. Es haben sich bereits Anlaufstellen etabliert, die Betroffenen weiterhelfen können. Die erste Anlaufstelle für Long COVID Betroffene ist die Primärversorgung. Sollten Sie den Verdacht haben, an Long COVID zu leiden, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.

Die Behandlung von leicht symptomatischen PatientInnen ohne Risikofaktoren für einen schweren Verlauf erfolgt grundsätzlich symptomatisch, d. h. durch Linderung der Krankheitsbeschwerden wie z. B. durch Gabe fiebersenkender Mittel.

Es wurden schon einige pharmazeutische Mittel für eine frühe Behandlung von COVID-19 bei RisikopatientInnen in Europa zugelassen, die im stationären Bereich genutzt werden. Diese antiviralen Therapieansätze (u.a. mit monoklonalen Antikörpern) haben als Ziel, die Vermehrung des Virus (direkt oder indirekt) zu verhindern. Auch für hospitalisierte Personen mit einem schweren COVID-19 Verlauf gibt es mehrere Behandlungsoptionen, u. a. die immunmodulatorische Therapie mit Kortikosteroiden.

Von der Anwendung von Antibiotika wird abgeraten (außer es liegt eine bakterielle Infektion vor), da Antibiotika gegen SARS-CoV-2 nicht wirksam sind.

Vorbeugung

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Impfung
  • Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
  • Masken tragen im Alltag
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt zu anderen Menschen (Mindestabstand 2 m)
  • Innenräume regelmäßig lüften

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das österreichische Sozialministerium sehen im Einsatz von Atemschutzmasken eine Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verringern, vor allem durch Personen, die (noch) keine Symptome entwickelt haben und nicht wissen, dass sie infiziert sind.

ECDC: Using face masks in the community - Reducing COVID-19 transmission from potentially asymptomatic or pre-symptomatic people through the use of face masks

Coronaviren reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Unter Laborbedingungen können sie einige Stunden bis mehrere Tage auf glatten Oberflächen überleben. Es gibt allerdings keine belastbaren Daten, dass Türklinken, Haltegriffe, Geldscheine oder ähnliches bei der Übertragung eine wichtige Rolle spielen. Direkter persönlicher Kontakt (länger als 15 Minuten, Abstand unter 2 Meter) stellt den bedeutendsten Übertragungsweg dar.


Weiterführende Informationen

Aktuelle Situation in Österreich

Informationen zur Situation in Österreich finden Sie hier.

Aktuelle Maßnahmen

Informationen des Gesundheitsministeriums zu den derzeit gültigen Maßnahmen finden Sie hier

Informationen zu Arbeitsrecht, Reiserecht, Schulen, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, Unterstützung

Arbeiterkammer und ÖGB: Homepage für arbeitsrechtliche Fragen

Verein für Konsumenteninformation: Fragen rund ums Reisen

Wirtschaftskammer: Coronavirus Infopoint

Bildungsministerium: Informationen und Empfehlungen für Schulen und Eltern

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend: FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen (Kurzarbeit)

Aktualisiert: 18.04.2023